Zu den Leistungen der Grundpflege, die bei Vorliegen eines Pflegegrades von der Pflegekasse bis zu einem bestimmten Satz finanziert werden, gehören unter anderem:
Die Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet, deshalb ist hierfür eine ärztliche Verordnung notwendig. Wir kümmern uns um die Besorgung der Verordnung beim behandelnden Arzt und beantragen die Genehmigung der Leistungen bei der zuständigen Krankenkasse. Die notwendigen Leistungen werden dann von unserem qualifizierten Personal erbracht. Die Wundversorgung wird durch unseren zertifizierten Wundexperten durchgeführt.
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören unter anderem: